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Jahresumlage Die Jahresumlage setzt sich aus einem Grundbeitrag nach der Zahl der Arbeitnehmer und Auszubildenden und einem Kopfbeitrag je Arbeitnehmer und Auszubildenden zusammen. Der Grundbeitrag wird nach der Zahl der Arbeitnehmer des einzelnen Mitglieds wie folgt gestaffelt:
Zahl der Arbeitnehmer und Auszubildenden Grundbeitrag 2025
- 109 bis 199 110,00 Euro
- 200 bis 299 137,00 Euro
- 300 bis 399 242,00 Euro
- 400 bis 499 269,00 Euro
- 500 bis 599 403,00 Euro
- 600 bis 1.199 531,00 Euro
- 1.200 bis 1.499 1.095,00 Euro
- 1.500 bis 1.999 1.328,00 Euro
- 2.000 bis 3.999 2.061,00 Euro
- 4.000 bis 4.999 2.692,00 Euro
- 5.000 bis 9.999 3.691,00 Euro
- 10.000 und mehr 4.611,00 Euro
Der Kopfbeitrag beträgt im Geschäftsjahr 2025 4,50 Euro je Arbeitnehmer und Auszubildenden.
Die Mindestumlage (bei weniger als 109 Arbeitnehmern und Auszubildenden) beträgt im Geschäftsjahr 2025 600,00 Euro.
Beispiel:
Bei einem Mitglied oder Gastmitglied mit insgesamt 280 Beschäftigten und Auszubildenden berechnet sich die Jahresumlage wie folgt:
- SUMME Arbeitnehmer + Azubis: 280
- GRUNDBEITRAG: 137,00 Euro
- KOPFBEITRAG: 1.260,00 Euro
- JAHRESUMLAGE: 1.397,00 Euro
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Zum Ausgleich dafür zahlen diejenigen Mitglieder, die unserem Verband im Laufe des Geschäftsjahres beitreten, die volle Jahresumlage.