· Rundschreiben TV-V 4/2010
· Rundschreiben K 7/2010
· Rundschreiben SL 4/2010
· Rundschreiben M 19/2010
· Rundschreiben SL 3/2010
· Tarifverhandlungen für Ärzte werden fortgesetzt
· Beschluss vom 27. Mai 2010 des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
· VKA bietet jederzeit Tarifverhandlungen
· Arbeitgeber fordern Verhandlungen statt Verschärfung im Tarifkonflikt
· Krankenhausarbeitgeber: Nur Verhandlungen können Lösung bringen
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35. Mitgliederversammlung des KAV Baden-Württemberg
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Der Vorstand des KAV Baden-Württemberg hat beschlossen, die 35. Mitglieder
versammlung am
Mittwoch, den 19. Oktober 2011
in Freiburg
abzuhalten.
Wir dürfen Sie bitten, sich diesen Termin schon jetzt vorzumerken. Eine gesonderte Einladung sowie die Tagungsunterlagen gehen Ihnen noch rechtzeitig vor diesem Termin zu.
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Nach Aufgabe der Tarifeinheit ist der Gesetzgeber gefordert
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Pressemitteilung der VKA vom 23. Juni 2010
VKA fordert klare Spielregeln für das Nebeneinander mehrerer Gewerkschaften innerhalb eines Betriebs
Frankfurt am Main. Die VKA sieht die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, den Grundsatz der Tarifeinheit aufzugeben (vgl. unten stehende Pressemitteilung Nr. 46/10 des BAG vom 23.06.2010), kritisch. Dazu Dr. Thomas Böhle, Präsident der VKA:
„Während der Laufzeit eines Tarifvertrages muss Verlässlichkeit und Arbeitsfrieden gegeben sein. Dies setzt die uneingeschränkte Weitergeltung des Grundsatzes der Tarifeinheit voraus. Es darf nicht die Gefahr ständiger Tarifauseinandersetzungen und Streiks bestehen.
Bereits jetzt gelingt es Arbeitgebern in Teilen nicht, öffentliche Dienstleistungen sicherzustellen, wenn einzelne Berufsgruppen ihre Interessen einseitig ohne Rücksicht auf die übrigen Berufsgruppen durchzusetzen versuchen. Wie anfällig hierbei insbesondere die Daseinsvorsorge ist und mit welch geringem Aufwand Einrichtungen der Infrastruktur mit weitreichenden Folgen bestreikt werden können, haben Beispiele der jüngeren Zeit belegt.
Ich habe große Sorge, dass sich dieser Trend nun fortsetzen wird. Weitere einzelne Berufsgruppen könnten sich nun veranlasst sehen, ihre Schlüsselstellungen für das Funktionieren des Ganzen zu ihrem Vorteil zu nutzen, um höhere Einkommen für sich durchzusetzen. Da die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen dies nicht hergeben, hieße dies zwingend Einsparungen an anderer Stelle, entweder zu Lasten der Leistungen der Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger oder zu Lasten des übrigen Personals.
Der soziale Frieden in den Verwaltungen und Betrieben darf nicht durch Auseinandersetzungen der verschiedenen Beschäftigtengruppen um eigenständige Tarifregelungen ständig gefährdet werden. Die gesetzliche Verankerung des von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatzes der Tarifeinheit ist zur Sicherung des Rechtsfriedens notwendig. Es müssen deshalb klare Spielregeln her, die das Nebeneinander konkurrierender Gewerkschaften künftig regeln.“
Pressemitteilung Nr. 46/10 des BAG vom 23.06.2010:
Grundsatz der Tarifeinheit
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung zur Tarifeinheit (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/10) angeschlossen. Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt (sog. Tarifpluralität). Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.
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Tarifabschluss für Ärzte erzielt
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Pressemitteilung der VKA vom 9. Juni 2010
Ärztegehälter und Bereitschaftsdienstentgelte steigen / Streiks müssen sofort eingestellt werden
Offenbach. Mit einem Kraftakt endet die Tarifauseinandersetzung für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. In den frühen Morgenstunden des 9. Juni 2010 haben sich VKA und Marburger Bund auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Ärzte erhalten ab dem 1. Mai 2010 ein lineares Gehaltsplus von zwei Prozent sowie eine Einmalzahlung von 400 Euro. Zusätzlich steigt die Bezahlung von Bereitschaftsdienst und Nachtarbeit um 20 bis 26 Prozent. Mit sofortiger Wirkung müssen die Streiks somit beendet werden.
„Die kommunalen Krankenhausarbeitgeber legen mit diesem Abschluss den Schwerpunkt auf die verbesserte Bezahlung der Bereitschaftsdienste und der Nachtarbeit. Das Gesamtpaket ist für uns gerade noch akzeptabel. Es bleibt ein bitterer Beigeschmack, da der Marburger Bund nicht ohne Arbeitskampf zu einem Tarifabschluss bereit war. Die Kompromissfindung mit dem Marburger Bund war bis zum Schluss schwierig“, so Joachim Finklenburg, VKA-Verhandlungsführer für die Krankenhäuser.
„Der Abschluss bringt uns an die Grenze des Zumutbaren“, so Finklenburg weiter. Der Tarifabschluss kostet die kommunalen Krankenhäuer rund 140 Millionen Euro für eine Laufzeit von 20 Monaten.
Gegenüber ihrem Vorschlag vom 8. April 2010 haben die Arbeitgeber die Bezahlung der Bereitschaftsdienste und der Nachtarbeit nochmals angehoben. Die lineare Belastung verringert sich von den ursprünglich vorgeschlagenen 2,9 Prozent auf 2,0 Prozent bei einer Verkürzung der Laufzeit.
Der Abschluss im Einzelnen:
Lineare Steigerung der Ärztegehälter um 2,0 Prozent ab 1. Mai 2010. Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro für die Nullmonate Januar bis April 2010. Erhöhung der Bereitschaftsentgelte in der Entgeltgruppe I von 22,30 Euro derzeit auf 25 Euro, in der Entgeltgruppe II von 27,10 Euro auf 29 Euro, in der Entgeltgruppe III von 30 Euro auf 31,50 Euro, in der Entgeltgruppe IV von 32 Euro auf 33,50 Euro. Einführung eines Nachtarbeitszuschlags in Höhe von 15 Prozent des Stundenentgelts im Bereitschaftsdienst der jeweiligen Entgeltgruppe. Erhöhung des Zeitzuschlags für Nachtarbeit von 1,28 Euro auf 15 Prozent des Stundenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. · Erstmalige Vereinbarung von leistungs- und erfolgsorientierten Entgelten für Ärzte (Vario-Ä)
· Weitere arztspezifische Regelungen
Mindestlaufzeit bis zum 31. August 2011.
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